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Ein Au-pair lebt für einen vereinbarten Zeitraum von 3-12 Monaten in Ihrer Familie mit dem Ziel eine Fremdsprache zu erlernen und Fähigkeiten im Haushalt und in der Kinderbetreuung zu erwerben. Als Gegenleistung erhält die Gastfamilie Kinderbetreuung und leichte Haushaltsarbeiten zu geringen Kosten.

Aus Erfahrung können wir dieses Konzept der Kinderbetreuung als eine grosse Bereicherung für Ihre gesamte Familie empfehlen. Das Au-pair kann sich sehr flexibel Ihren Arbeitszeiten oder privaten Interessen anpassen. Zudem bietet es die Möglichkeit, an Wochenenden oder Abenden durch Babysitting wieder einmal Zeit mit Ihrem Partner oder Freunden zu verbringen.

Unsere Au-pairs stammen primär aus der dem Kanton Tessin und aus der Westschweiz und sind von der Mrs Doubtfire GmbH ordentlich geprüft worden. Sie sind in der Regel 17-24 Jahre alt, haben die obligatorische Schulpflicht erfüllt und freuen sich, Ihre Familie durch Kinderbetreuung und leichte Hausarbeiten zu unterstützen. Ihr primäres Interesse gilt dem Erlernen der deutschen Sprache, das sie sich sowohl im Familienumfeld, als auch in der Sprachschule aneignen.

1. Das Au-pair wohnt bei Ihnen im Haushalt und kann sich somit flexibel Ihren Betreuungsbedürfnissen anpassen.

2. Bei Bedarf kann das Au-pair auch für Abend- und Wochenend-Babysitting einspringen. Zusätzliche Arbeitszeit muss kompensiert werden

3. Die Betreuung durch ein Au-pair ist sehr kostengünstig, da Kosten und Logis im Bruttogehalt eingerechnet werden. Die Verträge können je nach Bedarf zwischen 30 bis 40 Stunden pro Woche abgeschlossen werden.

4. Wir suchen Ihnen nach Ihren Bedürfnissen ein ein Au-pair für die von Ihnen gewünschte Aufenthaltsdauer. Diese beträgt in der Regel mindestens 3 Monate bis maximal 12 Monate.

Gastfamilien verpflichten sich:

1. dem Au-pair ein eigenes, möbliertes und abschliessbares Zimmer mit Tageslicht zur Verfügung zu stellen. Bei Au-pairs über 18 Jahren darf alternativ ein externes Zimmer dazugemietet werden

2. dass ein Elternteil der Gastfamilie nicht mehr als 60% pro Woche erwerbstätig ist

3. das Arbeitspensum von maximal 40 Std/ Woche nicht zu überschreiten

4. dem Au-pair den Besuch an einer Sprachschule 1-2 mal pro Woche zeitlich zu ermöglichen

5. das Au-pair bei seiner sprachlichen Entwicklung vollumfänglich zu unterstützen

6. das Au-pair in die Pflege und Betreuung der Kinder und in die leichte Hausarbeit einzuführen